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Apostille

Braucht unsere Heiratsurkunde eine Apostille?

Gäbe es diese Überbeglaubigung nicht, müsste so manches Paar mehr Stempel einholen als ohnehin. So aber vereinfacht die Apostille in vielen Ländern die Anerkennung/Registrierung Ihrer dänischen Heiratsurkunde.

Zunächst: Eine Apostille bescheinigt nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments, sondern nur die Richtigkeit der letzten Unterschrift und des letzten Stempels auf diesem Dokument. Apostillen vereinfachen die internationale Anerkennung von Dokumenten. So ist die Apostille die Überbeglaubigung einer Urkunde in Form eines etwa 11 mal 11 Zentimeter großen Stempels. Oder ganz amtlich: Eine Apostille ist eine "Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments". Rund einhundert Staaten dieser Erde haben sich dem Haager Apostille-Abkommen angeschlossen.

Einige Länder verlangen mehr als nur eine Apostille
Für die Anerkennung in Deutschland benötigt eine dänische Heiratsurkunde keine Apostille. Wer seine Heirat in Dänemark in und auch außerhalb der Europäischen Union (EU minus Deutschland) eintragen/verwenden will, muss die Urkunde mit einer Apostille ausstatten lassen. Einige außereuropäische Länder verlangen zusätzlich eine Botschaftslegalisation

Auf Wunsch kann meine Agentur beide Verfahren übernehmen. Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Express-Apostille und Komplettlegalisierung
Express-Apostille: Für manches Paar ist es wichtig, sehr schnell eine Apostille für die Heiratsurkunde zu bekommen. Auch dafür ist Heiraten.DK der richtige Ansprechpartner. Meine Agentur bietet einen umfangreichen Legalisierungsservice. Auch für Länder, die sich nicht mit einer Apostille zufrieden geben. Die regelgerechte zweiteilige Legalisierung (Komplettlegalisierung) einer dänischen Heiratsurkunde wird unter anderem angeboten für Thailand, Taiwan, die Philippinen und Indonesien.