Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten, denn Asylbewerber dürfen nicht einreisen. Gleiches gilt für Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Es ist ein legaler Aufenthalt am nicht-dänischen Wohnort erforderlich, um legal nach Dänemark einreisen zu dürfen. Entweder an der Landesgrenze, spätestens aber im dänischen Standesamt werden alle Personaldokumente geprüft. Mit Passersatz ist eine Heirat in Dänemark ebenfalls nicht möglich. Schriftliche Anfragen können nicht beantwortet werden.
An der dänischen Grenze werden Papiere stichprobenartig kontrolliert

Soldaten des Königlichen Wachregiments vor Schloss Amalienborg, Kopenhagen
